Richtlinien

Vergaberichtlinien des Fördervereins Posaunenwerk

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Für folgende Anliegen kann Ihnen der Förderverein eine Beihilfe gewähren:
  1. Förderung von Kinder- und Jugendmaßnahmen (nur Einzelprojekte)
  2. Förderung besonders aufwändiger Notenanschaffungen, insbesondere Hilfe bei der Finanzierung von Noten für die Anfängerausbildung
  3. Förderung besonderer für die Bläserarbeit weiterführender Projekte
  4. Förderung von Teamern des Posaunenwerks
  5. Förderung ökumenischer Begegnungen
  6. Zuschüsse von höchstens 10 % bei der Anschaffung von Musikinstrumenten für die Anfängerausbildung - soweit alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Bitte beachten:
  • Die Anträge können formlos gestellt werden, sollten aber den Inhalt einer Maßnahme präzise beschreiben.
  • Voraussetzung ist, dass die Anträge mit einem Finanzierungsplan versehen sind.
  • Die Auszahlung des bewilligten Betrages soll zeitnah gegen einen datierten Verwendungsnachweis erfolgen. Beträge die binnen eines Jahres nach Abschluss der Maßnahme nicht abgerufen wurden, werden anderweitig eingesetzt.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte an den Vorsitzenden des Fördervereins oder an die Geschäftsstelle des Posaunenwerkes.
Der Katalog wurde beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 17.2.2007 in Celle und am 23. Februar 2009 ergänzt.